Herzlich Willkommen bei der Auxilio Stiftung Kinderhilfe

Der Grundgedanke der Stiftung basiert auf der menschlich-ethischen Grundhaltung ihrer Gründungsgesellschafter. – Peter H. Kemmer

Idee = Konsequenz = Aufgabe

Der Grundgedanke der Stiftung basiert auf der menschlich-ethischen Grundhaltung ihrer Gründungsgesellschafter. Danach haben die in sozialer Sicherheit lebenden Menschen eine moralische und humanitäre Verpflichtung zur Bewusstseinsmachung der Probleme und Nöte anderer, die in Ermangelung sozialer Sicherheit – unabhängig einer Verantwortung hierfür – existieren müssen. Die Stiftung kann weder die Eigenverantwortlichkeit Betroffener, noch die Hilfsdienste von Staaten, Kirchen oder anderen sozialen Organisationen ersetzen. Sie kann auch nicht das Elend dieser Welt beseitigen oder vergessen machen. Die Stiftung erhebt auch nicht den Anspruch auf „bessere“ oder „richtigere“ Hilfe und wird deshalb jederzeit zur Kooperation mit anderen Hilfsorganisationen bereit sein. Die Priorität der Kinderhilfe der Stiftung begründet sich aus der Betroffenheit und Erkenntnis, dass die kleinsten und schwächsten Mitglieder der Menschheit, nämlich die Kinder, aus eigener Kraft und Aktion ihr Schicksal nicht ändern können, und deshalb will die Stiftung besonders in den Fällen helfen, in denen andere Hilfe nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.

GmbH als Stiftung

Aus den früheren Aktivitäten der Gründungsgesellschafter und durch die dabei gesammelten Erfahrungen hat sich im Laufe der Zeit die Zweckmäßigkeit ergeben, die Realisierung der Grundgedanken in einer organisierten Rechtsform zu verfolgen. Neben den häufiger vorkommenden Rechtsformen eines Vereines oder einer Körperschaft haben sich die Initiatoren aus verschiedenen rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen und organisatorischen Überlegungen zur Errichtung einer Stiftung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entschieden. Am 22. März 1990 wurde der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und zuletzt 2005 überarbeitet und neu gefasst. Die handelsrechtliche Firmierung der Stiftung lautet „Auxilio Stiftung Kinderhilfe GmbH“. Das Stammkapital beträgt € 26.000,–. Zu je alleinvertre­tungsberechtigten Geschäftsführern wurden Romea und Peter H. Kemmer bestellt. Der Gesellschafts­vertrag bestimmt u.a., dass im Falle der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes das Gesellschaftsvermögen an die Stadt Stuttgart zur Verwendung für die „Olgäle-Stiftung für das kranke Kind e.V.“ zu übertragen ist mit der Auflage, das Vermögen im Rahmen des bisherigen Gegenstandes des Unternehmens zu verwenden. Die Gesellschaft wurde am 06. April 1990 erstmals unter der Registernummer HRB 1791 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Leonberg eingetragen; die Sitzverlegung nach Stuttgart und Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Handelsregisternummer HR B 25439 erfolgte am 27.06.2005. Durch fortlaufende Bescheinigungen der Finanzbehörden, letztmals durch Bescheinigung des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften vom 13.04.2023 unter Steuer Nr. 99124/01723 wurde die Gesellschaft als aus­schließlich mildtätigen Zwecken dienende Körperschaft gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteu­ergesetz anerkannt und befugt, für ihr zu Satzungszwecken zugehende Zuwendungen entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.

Finanzierung

Die Finanzierung von Hilfsaktionen entsprechend dem Satzungszweck erfolgt zum einen aus der Erwirtschaftung von Erträgen aus dem Stiftungsvermögen und zum anderen aus den der Gesellschaft zugehenden Spenden von juristischen und privaten Personen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Veranstaltungen aller Art durchführen zum Zwecke der Erwirtschaftung von Erträgen, welche ausschließlich zu Satzungszwecken verwendet werden.